Frauenärztinnen Kassel


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Ungewollte Schwangerschaft


Sie sind ungewollt schwanger und wünschen einen Schwangerschaftsabbruch oder zunächst eine Beratung dazu:

Wir bieten in unserer Praxis die zwei Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs an, die operative und die medikamentöse Methode. Im Folgenden werden wir Ihnen ausführliche Informationen zu beiden Methoden geben, die Ihnen Ihre Entscheidung erleichtern sollen. Selbstverständlich können Sie sich auch persönlich von uns beraten lassen. Bei ungewollter Schwangerschaft versuchen wir immer, Ihnen kurzfristig einen Termin bei uns zu ermöglichen. Bitte melden Sie sich per email unter praxis@frauenaerztinnen-kassel.de oder telefonisch unter 0561 773051.

Unabhängig von der Methode, für die Sie sich entscheiden, sind nach den gesetzlichen Vorgaben Unterlagen / Bescheinigungen vorzulegen.

Was wir von Ihnen für den Schwangerschaftsabbruch benötigen und was Sie spätestens am Tag des Schwangerschaftsabbruchs vorlegen sollten:

  1. Nachweis über eine Beratung in einer der anerkannten Beratungsstellen.
    Mit diesem Beratungsschein wird bestätigt, dass Sie die gesetzlich vorgeschriebene Schwangerschaftskonfliktberatung wahrgenommen haben. Zwischen dem Ausstellen des Beratungsscheins und dem Schwangerschaftsabbruch müssen mindestens drei volle Tage Wartezeit liegen. Fand die Beratung z.B. an einem Montag statt, kann der Abbruch frühestens am darauffolgenden Freitag erfolgen.
  2. Blutgruppennachweis falls vorhanden (z.B. Mutterpass, Blutspendeausweis). Falls Sie keinen Blutgruppennachweis besitzen, können Sie sich entweder bei Ihrer Frauenärzt*in oder bei uns Ihre Blutgruppe bestimmen lassen.
  3. Krankenkassenkarte
  4. Kostenübernahmebescheinigung oder Selbstzahlerinnen-Honorar (bar oder ec-Karte),
    Grundsätzlich übernehmen die Krankenkassen die Kosten für den eigentlichen Schwangerschaftsabbruch nicht. Wenn Sie allerdings über ein geringes eigenes Einkommen verfügen, können Sie einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse stellen, die Ihnen dann bei Zusage die Bescheinigung ausstellt. Die Kosten werden dann von den Bundesländern getragen. Genauere Informationen über die Einkommensgrenzen im Einzelfall und über das Verfahren können Sie in den Beratungsstellen oder bei einer Krankenkasse erhalten.
  5. Chlamydienuntersuchung:
    Es ist sinnvoll, auch im Rahmen eines Schwangerschaftsabbruchs eine Chlamydieninfektion auszuschließen. Das kann im Vorfeld entweder bei Ihrer Frauenärzt*in oder bei uns erfolgen. Dazu bringen Sie Ihren Morgen-Ersturin (allererste Portion Urin des Tages, nicht wie sonst Mittelstrahlurin) in einem sauberen Gefäß mit.


Der operative Schwangerschaftsabbruch

Ein operativer Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung ist in den ersten drei Monaten bzw. bis zur 12+0 Schwangerschaftswoche (nach Befruchtung) möglich und verläuft in drei Schritten.

1. Beratung und Voruntersuchung
Zum Termin in unserer Praxis können Sie die benötigten Unterlagen bereits mitbringen. Falls nötig kann noch eine Blutuntersuchung und Test auf Chlamydien (aus Morgen-Ersturin) durchgeführt werden. Diesen dann bitte gleich mitbringen. Durch eine kurze Ultraschalluntersuchung wird die Schwangerschaft überprüft. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Termin für den operativen Eingriff festgelegt. Wir erklären Ihnen ausführlich den Ablauf und mögliche Risiken der Operation, für die Sie dann durch Unterschrift Ihr Einverständnis geben. Mit dem Abbruch beginnt ein neuer Menstruationszyklus und damit auch die Möglichkeit einer erneuten Schwangerschaft. Wir beraten Sie gerne, welche Verhütungsmethode für Sie die geeignetste ist.

2. Eingriff in Narkose
Der operative Schwangerschaftsabbruch findet freitags zwischen 8 und 9 Uhr in der nahegelegenen gynäkologischen Tagesklinik, Wilhelmshöher Allee 129, 34121 Kassel ( Link zur Tagesklinik) statt und wird in Vollnarkose durchgeführt. Kommen Sie bitte nüchtern, d.h. 6 Stunden vorher nichts essen oder rauchen, klare Flüssigkeiten (Wasser oder Tee, keine Milch) sind bis 2 Stunden vorher noch erlaubt. Über einen in die Armvene gelegten Zugang erhalten Sie das Narkosemittel. Der Eingriff selbst dauert ca. 5 Minuten. Dabei wird der Gebärmutterhals vorsichtig einige Millimeter aufgeweitet und dann ein Röhrchen eingeführt, durch das das Schwangerschaftsgewebe abgesaugt wird. Anschließend wird mit Ultraschall überprüft, ob alles vollständig entfernt wurde. Nach der Narkose werden Sie noch einem Weile im Aufwachraum überwacht und versorgt. Ungefähr eine Stunde nach der OP können Sie dann in Begleitung nach Hause gehen.

3. Nachuntersuchung und die Zeit danach
Schonen Sie sich nach dem Eingriff. Bitte verwenden Sie in den ersten Tagen danach keine Tampons sondern Binden und verzichten Sie auf Geschlechtsverkehr sowie Schwimmen und Baden. Duschen und Waschen ist erlaubt.
Ein bis zwei Wochen nach dem Eingriff sollte eine Nachuntersuchung erfolgen – entweder bei Ihrer Frauen*ärztin oder bei uns.
Dabei nehmen wir uns Zeit für ein Gespräch über das Erlebte und führen einen Ultraschall durch. Gerne besprechen wir auch noch einmal das Thema der Verhütung.


Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch

Ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung ist bis zur 9+0 Schwangerschaftswoche (nach letzter Regelblutung) möglich und verläuft in 3 - 4 Schritten. Bitte teilen Sie uns bei der Terminvereinbarung mit, ob Sie gleich den Abbruch wünschen oder zunächst (z.B. bei Unsicherheit, welche Methode die geeignetste für Sie ist) nur einen Beratungstermin vereinbaren wollen.

1. Beratung und Voruntersuchung
Zum Termin bringen Sie die benötigten Unterlagen mit. Falls nötig kann noch eine Blutuntersuchung und Test auf Chlamydien (aus Morgen-Ersturin) durchgeführt werden. Diesen dann bitte gleich mitbringen. Durch eine kurze Ultraschalluntersuchung wird die Schwangerschaft überprüft. Wenn Sie diese Methode wünschen, schauen wir noch gemeinsam, ob eine Kontraindikation dazu besteht, wie etwa starkes Asthma oder eine Blutgerinnungsstörung. Wenn alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, kann der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch unmittelbar begonnen oder ein weiterer Termin dazu vereinbart werden.

2. Teil I des medikamentösen Schwangerschaftsabbruchs in unserer Praxis
Dazu brauchen Sie nicht nüchtern zu sein. Nach erfolgter ausführlicher Aufklärung und schriftliche Einwilligung nehmen Sie eine Tablette mit dem Wirkstoff Mifepriston in unsere Praxis mit etwas Wasser ein. Dieses Medikament stoppt die Wirkung des Schwangerschaftshormons Progesteron, so dass sich die Schwangerschaft nicht weiter entwickeln kann. Im Laufe der nächsten Stunden nach der Einnahme werden die Schwangerschaftssymptome wie Brustspannen oder Übelkeit eventuell schon weniger werden.

3. Teil II des medikamentösen Schwangerschaftsabbruchs zuhause
36 – 48 Stunden nach Einnahme von Mifepriston nehmen Sie zuhause 2 Tabletten eine Prostaglandins. Durch dieses Medikament wird sich die Gebärmutter zusammenziehen und die Abbruchblutung in der Regel innerhalb von 2-3 Stunden einsetzen. Dabei kann es zu stärkeren Krämpfen kommen, weswegen Sie ein Schmerzmittel, z.B. Ibuprofen 600 mg, einnehmen sollten. Mit der Blutung und dem Abgang der Schwangerschaft beginnt ein neuer Menstruationszyklus. Es ist normal, wenn die Blutung noch einige Tage anhält. Bitte verwenden Sie in den ersten Tagen danach keine Tampons sondern Binden und verzichten auf Geschlechtsverkehr sowie Schwimmen und Baden. Duschen und Waschen ist erlaubt.

4. Nachuntersuchung und die Zeit danach
Ein bis zwei Wochen nach dem medikamentösen Schwangerschaftsabbruch muss eine Nachuntersuchung erfolgen – entweder bei Ihrer Frauen*ärztin oder bei uns. Dabei nehmen wir uns Zeit für ein Gespräch über das Erlebte und führen eine Ultraschalluntersuchung durch, um sicher zu gehen, dass die Schwangerschaft vollständig beendet wurde. Gerne besprechen wir auch noch einmal das Thema der Verhütung.


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